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Offener Brief zur Verleihung des "Goldenen Hammers" an Regierungspräsident Jürgen Büssow
25.07.2003: Sehr geehrte Damen und Herren,
wir begrüßen es sehr, dass der Landesjugendring NRW und SOS Rassismus NRW auch in diesem Jahr mit der Verleihung des "Goldenen Hammers" ein öffentlichkeitswirksames Zeichen gesetzt haben, kontinuierlich an einem konstruktiven, gewaltfreien Miteinander zu arbeiten. Die Auszeichnung engagierter Streiter gegen Gewalt und Rassismus ist ein wichtiges Signal, das unsere ungeteilte Unterstützung findet.
Mit großer Verwunderung haben wir jedoch zur Kenntnis genommen, dass Sie auch den Präsidenten der Bezirksregierung Düsseldorf, Herrn Jürgen Büssow, "für sein Engagement gegen rechtsextreme Internetseiten" ausgezeichnet haben. Dies scheint uns ein Fehlgriff zu sein. Allein schon die Pressemitteilung der Bezirksregierung zur Verleihung weckt starke Zweifel, dass hier eine Behörde sachlich und kompetent gegen den Rechtsextremismus arbeitet.
Breite Kritik aus der Mitte der Gesellschaft
So spricht die Pressemitteilung von einer "gezielten Negativpresse einiger Medien z.B. von Spiegel und Focus". Dieser Tonfall, der nicht
Sachgeleitetheit, sondern Propagandismus unterstellt, ist symptomatisch für den Umgang der Bezirksregierung mit kritischen Stimmen und abweichenden Meinungen. Der Hauptteil der Kritik an der Bezirksregierung und an den von ihr initiierten Internetsperren kam nicht etwa aus einer braunen Ecke, wie uns Herr Büssow weismachen will, sie kam aus der Mitte der Gesellschaft.
Die Fachpolitiker und Internetexperten aller im Bundestag vertretenen Parteien sprechen sich eindeutig gegen die Maßnahme aus. Die Rechtsextremen selbst lässt das Filtertheater relativ kalt, sie können sich über viel staatlich bezahlte Werbung für ihre Internetseiten freuen.
Mehrfach wurde zumindest der Eindruck erweckt, Kritiker aus der Internetgemeinde stünden in der Ecke von Rechtsradikalen, obwohl das Gegenteil der Wahrheit entspricht. Gerade Bürgerrechtler und linke Gruppierungen verwahren sich gegen das Filtern von Informationen aus dem Ausland. Wer auf mündige Bürger vertraut, will ihnen nicht die Augen verbinden. Um so unglücklicher erscheint uns die Formulierung der Urkunde, wo - sicherlich unabsichtlich - alle Internetnutzer mit "Betreibern von Nazi-Homepages" gleichgesetzt werden. Die Bezirksregierung behauptet immer wieder, dass sie über keinen Ermessensspielraum verfüge. Dennoch betrifft die Sperrungsverfügung nur zwei Seiten, obwohl es international Tausende vergleichbarer Seiten gibt. Dennoch hält bisher keine andere Aufsichtsbehörde in Deutschland Internetsperren für ein geeignetes Mittel.
Zugangssperrungen sind untaugliches Mittel
Der Grund ist leicht erklärt: Das Mittel taugt nicht. Das Vorgehen der Bezirksregierung ist eine Publicity-Show, die zwar dem
Regierungspräsidenten Anti-Rassismus-Preise einbringt, ansonsten aber wirkungslos bleibt, ja sich sogar kontraproduktiv auswirkt: schlecht für die Zukunft des Kommunikationsmediums Internet und schlecht im Kampf gegen Rechtsextremismus. Dank Internetsperren dürfen Nazis und Antisemiten weiterhin ungestraft ihr Unwesen im Netz treiben. Die Opfer und unbeteiligte Bürger werden durch Sichtblenden davon abgehalten, die Gefahren im Netz zu sehen und entsprechend zu reagieren. Darüber hinaus ist der vermeintliche Schutz löchrig wie ein Schweizer Käse. Kein Jugendlicher wird abgehalten, hetzerische Parolen zu lesen - selbst die vermeintlich gesperrten Seiten bleiben zugänglich. Die Auswirkungen einer solchen Filterinfrastruktur auf das Internet, wie sie die Bezirksregierung wünscht, wären aber immens.
Preisverleihung an Büssow konterkariert die Ziele des "Goldenen Hammers"
Sie haben in diesem Jahr neben Herrn Büssow drei Jugendprojekte geehrt, die gezielt an Heranwachsende herantreten und ihnen beibringen, in kritischen Situationen nicht davonzulaufen, sondern couragiert Position zu beziehen. Wenn Sie die Situation analysieren, werden Sie erkennen, dass Internetsperren das genaue Gegenteil dieser verdienstvollen Jugendprojekte bewirken: Kein Jugendlicher lernt durch verordnetes Wegsehen Position zu beziehen. Ein Teil der traurigen Realität wird ausgeblendet. Das ist alles. Das Aushalten von Ambivalenzen, um eigene Standpunkte zu überprüfen und zu korrigieren, soll gerade verhindert werden - auch wenn die Sperrungsbefürworter dabei natürlich übersehen, dass für viele Verbotenes erst interessant wird.
Mit Sorge sehen wir die Entwicklung, die durch solche Maßnahmen wie in Düsseldorf forciert wird. Der mündige Bürger wird zum blinden Bürger. Was er nicht sehen soll, darf er nicht sehen. Was nicht sein darf, kann nicht sein. Gerade in Deutschland sollten wir uns an die Zivilcourage erinnern, anstatt blind auf im Ergebnis unwirksame Verordnungen und Regulierungen zu vertrauen. Selbst wenn die Bezirksregierung Tausende Webseiten sperrt - der Hass wird trotzdem seine Wege finden. Die rechten Rattenfänger wissen genau, welche Grenzen sie einhalten müssen.
Sperrungsanordnungen haben massive Kollateralschäden zur Folge
Stattdessen werden wir mit Kollateralschäden leben müssen, die von symbolischer Politik im Stile der Sperrungsanordnungen verursacht werden: Viele legale und nützliche Webseiten werden nicht mehr erreichbar sein. Bei der Sperrung des Zugangs zu rechtsradikalen Seiten kann man auf breite Zustimmung bauen; die Folge ist jedoch, dass eine gefährliche Sperrungsinfrastruktur installiert wird. Was mit dem allgemein als positiv bewerteten Schutz vor rechtsradikalem Gedankengut beginnt, wird dann bald auch zum Schutz von weitaus zweifelhafteren Partikularinteressen genutzt werden. Der Markt der Meinungen würde durch ein sauberes Hochglanzkaufhaus ersetzt.
Und auch die Arbeit gegen Rechtsextremismus im Netz wird mit immer neuen Hindernissen belegt. Wer einen falschen Link auf der Seite hat oder gar die Abbildung eines Hakenkreuzes in antifaschistischem oder satirischem Kontext ins Internet stellt, bekommt Ärger mit den Behörden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das war es nie. Doch derzeit will man das Netz überregulieren. Bilder, die problemlos im öffentlich-rechtlichen Fernsehen laufen, rufen die Staatsanwaltschaften auf den Plan, sobald sie nur online gestellt werden.
Bezirksregierung Düsseldorf setzt sich in Widerspruch zur Rechtsprechung
Ihr Preisträger Jürgen Büssow stellt die Behauptung auf, es gebe kein Informationsrecht, wenn durch rechtsradikale Angebote im Internet
gesellschaftliche Minderheiten diskriminiert würden. Dies ist falsch, wie auch das Bundesverfassungsgericht im Falle der "Leipziger Volkszeitung" entschied: Das Grundrecht der Informationsfreiheit hängt einzig von der allgemeinen Zugänglichkeit der Information ab. Eingriffe sind rechtfertigungsbedürftig, nicht die vorhergehende Inanspruchnahme des eben unabhängig vom Inhalt der Information bestehenden Grundrechts.
Sie können allerhand Erfolgsmeldungen auf den Seiten der Bezirksregierung lesen. So verweist die Pressemitteilung zur Verleihung des "Goldenen Hammers" darauf, dass fünf Verwaltungsgerichte Herrn Büssow Recht gegeben hätten. Dabei wird jedoch unterschlagen, dass vor einem Verwaltungsgericht die Bezirksregierung unterlegen ist. Und auch vor dem Oberverwaltungsgericht wurde in einem Fall eine Niederlage der Bezirksregierung nur dadurch vermieden, dass diese nach Hinweisen des Gerichts ihr Rechtsmittel zurückgezogen hat. In den anderen Fällen ist der Rechtsweg aber noch lange nicht abgeschlossen. Vielmehr ergingen alle bisherigen Gerichtsentscheidungen nur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Sämtliche Hauptsacheverfahren stehen noch aus.
Entgegen anders lautenden Behauptungen in der genannten Pressemitteilung der Bezirksregierung hat das Oberverwaltungsgericht die Sperrungsanordnungen auch mitnichten "bestätigt", sondern sie lediglich für weder offensichtlich rechtswidrig, noch offensichtlich rechtmäßig befunden. Falsch ist auch die Behauptung, dem Gericht zufolge gäbe es "kein Entschließungsermessen bei Verletzungen der Menschenwürde". Diese Frage hat das Gericht vielmehr ausdrücklich offen gelassen. Zu diesen offensichtlichen Fehlern kommen weitere Behauptungen, die zumindest missverständlich sind bzw. einen falschen Eindruck über die Bedeutung grundgesetzlicher Freiheitsrechte erwecken. Derartige Fehlleistungen in einer offiziellen Mitteilung einer mit der Wahrung des Rechts betrauten Behörde sollten auch bei Beobachtern, die mit den Maßnahmen der Bezirksregierung grundsätzlich sympathisieren, Bedenken wecken.
Abschließend möchten wir noch auf das Martinsgansessen der Deutschen Bank in Düsseldorf im Jahre 2000 hinweisen: Die antisemitischen Ausfälle eines Teilnehmers blieben auch von Regierungspräsident Büssow unwidersprochen. Ist das eine auszeichnungswürdige Zivilcourage?
Vor diesen Hintergründen ist Ihre Entscheidung, Herrn Büssow als vermeintlichen Aktivisten gegen rechtsextreme Internetinhalte
auszuzeichnen, aus unserer Sicht eine klare Fehlentscheidung. Wir wünschen Ihnen den Mut, diese Entscheidung auch zum jetzigen Zeitpunkt noch einmal kritisch zu überdenken und zu revidieren. In jedem Falle würden wir uns über eine Stellungnahme Ihrerseits freuen. Bis dahin verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
ODEM.org, Online-Demonstrations Plattform
Virtueller Ortserein der SPD (VOV)
Bundesvorstand der Grünen Jugend
Chaos Computer Club e.V. (CCC)
FoeBuD e.V
Stop1984
Big Brother Awards Deutschland
quintessenz
VIBE!AT
Chaos Computer Club Düsseldorf, aka Chaosdorf
Netzwerk Neue Medien e.V. (nnm)
FITUG e.V., Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft
Alvar C.H. Freude, ODEM.org/
Jörg-Olaf Schäfers, Student und Medienschaffender
Tim Bartel
Andreas Neumann, Jurist, Artikel5.de
Thomas Stadler, Rechtsanwalt
Burkhard Schröder, Schriftsteller und Journalist
Andreas Schmidt, Physiker
Maximilian Dornseif, Jurist
Peter Kuhm, VIBE!AT
Markus Beckedahl, Vorsitzender netzwerk neue medien e.V.
Olaf Boos
Dr. phil. Thomas Dreher, Kunsthistoriker, IASLonline Lektionen in NetArt
Arne Brand, Virtueller Ortsverein der SPD (VOV)
Benjamin von der Ahe, Sprecher des Bundesvorstands der Grünen Jugend
Michael Brunnbauer, Geschäftsführer, Internet-Agentur/Provider, netEstate
GmbH
Florian Fitzner, Fachschüler an der ABTW Leipzig
Niels Dettenbach, IT Consultant/Systembetreuer, Syndicat IT&Internet
Dr. Martin Bahr, Rechtsanwalt aus Hamburg, www.dr-bahr.com
Matthias Hannich, Schüler, tcpa-info.org
Stephan Knuth, Informatik-Student
Jürgen Buchmüller, Freelancer, Coder, Entropy-Projekt
(entropy.stop1984.com)
Michael Stein-Lohse, Web-Designer
Regula Erni, Publizistin, Autorin, Netzautorin (www.litart.ch)
Frank Lachmann, "argh!" (Weblog - www.argh.de)
Martin Röll, selbstständiger Berater für E-Business, www.roell.net
Frank Röske, Student
Peter Ross, Dipl-Inf., freiberuflicher Informatiker in Port Melbourne
(Australien)
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