Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft
20.05.2003: Auf dem Weg zu einer "Charta der Bürgerrechte
für eine nachhaltige Wissensgesellschaft”, 2.0
Die "Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft” fordert einen an Nachhaltigkeitsprinzipien orientierten freizügigen und inklusiven Umgang mit Wissen und Information. Die Herausforderung der Wissensgesellschaft besteht darin, den Menschen das Wissen anderer über den Zugang zu Information offen zu halten und sie so auf einer sicheren Grundlage handlungsfähig zu machen.
Die Charta setzt einen Akzent gegen die zunehmende Privatisierung und Kommerzialisierung von Wissen und Information. Denn eine Gesellschaft, in der der Schutz von geistigem Eigentum das Wissen zunehmend zum knappen Gut macht, ist nicht nachhaltig.
Nachhaltig ist die Wissensgesellschaft, wenn in ihr erstrittene Menschen- und Bürgerrechte für die Zukunft elektronisch bestimmter Umwelten bewahrt und gefördert werden.
Nachhaltig ist die Wissensgesellschaft, wenn der Zugang zum Wissen freizügig und inklusiv ist und kooperative Formen der Wissensproduktion als Grundlage für die Entfaltung von Innovation und Kreativität gefördert werden.
Nachhaltig ist die Wissensgesellschaft, wenn in ihr gesichertes Wissen die Grundlage für wirksame Maßnahmen für die Bewahrung unserer natürlichen Umwelt bildet. Denn diese ist gerade auch durch den steigenden Ressourcenverbrauch bedroht, der von der massenhaften Verbreitung von Informationstechnologien ausgeht.
Nachhaltig ist die Wissensgesellschaft, wenn der Zugriff auf Wissen und Information allen Menschen weltweit die Chance eröffnet, sich in ihrem privaten, beruflichen und öffentlichen Leben selbstbestimmt zu entwickeln, und wenn er zukünftigen Generationen den Zugang zu dem in medialer Vielfalt dargestellten Wissen der Vergangenheit bewahrt.
Die "Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft” orientiert sich an den folgenden Werten und Rechten, die es für Bürgerinnen und Bürger in der globalen Wissensgesellschaft zu bewahren und zu fördern gilt:
1. Wissen als öffentliches Gut
Wissen ist Erbe und Besitz der Menschheit und damit frei.
Wissen stellt das Reservoir dar, aus dem neues Wissen geschaffen wird. Daher muss Wissen dauerhaft öffentlich zugänglich bleiben. Die Einschränkung des öffentlichen Zugangs durch Eigentumsansprüche muss demgegenüber die Ausnahme darstellen. Der Schutz dieser Ansprüche steht in einem Spannungsverhältnis zum individuellen und gesamtgesellschaftlichen Interesse an Wissen als öffentlichem Gut. Für immaterielle Güter muss deshalb ein Eigentumsbegriff gelten, der deren grundsätzliche Stellung als Gemeingut anerkennt. In der gesellschaftlichen Wertehierarchie muss die Stellung von Wissen als Gemeingut vor dem Schutz partikularer Eigentumsinteressen Vorrang haben.
2. Freier Zugriff auf Wissen
Der Zugriff auf Wissen muss frei sein.
Zentrales Ziel einer nach nachhaltigen Prinzipien organisierten Wissensgesellschaft ist, dass in der Gegenwart, aber auch für zukünftige Generationen der Zugriff auf Wissen in allen medialen Formen für alle, zu jeder Zeit, von jedem Ort und zu fairen Bedingungen möglich sein muss. Das gilt für alle Gesellschaftsbereiche, nicht nur für die Wissenschaft. Nur ein freizügiger Umgang mit Wissen und Information ermöglicht die demokratische Teilhabe am öffentlichen Geschehen und fördert Kreativität und Innovation in Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur. Einschränkungen des Prinzips der Freizügigkeit sind nur über demokratische Kontrollmechanismen möglich.
3. Überwindung der digitalen Spaltung
Die Verringerung der digitalen Spaltung muss als Politikziel hoher Priorität anerkannt werden.
Die digitale Spaltung, die Spaltung der Bevölkerung in Gruppen, die Zugang zu den neuen Medien haben, und diejenigen, die außen vor bleiben, hat sich entlang der traditionellen - d.h. vor allem sozialen, ethnischen und geschlechtsbezogenen - Spaltungen entwickelt. Sie ist ein globales Problem und betrifft den ungleichen Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien sowohl zwischen den Ländern als auch innerhalb der Gesellschaften, der dazu führt, dass bestehende Chancenungleichheiten weiter verschärft werden.
Die Ermöglichung des Zugangs zu den alten und neuen Medien für alle ist unverzichtbar. Die Überwindung des ungleichen Zugangs muss nach nachhaltigen Prinzipien vorgenommen werden, etwa über an lokale Bedingungen und Bedürfnisse angepasste öffentliche Zugangsorte sowie durch Förderung von Medienkompetenz.
4. Informationsfreiheit
Alle Menschen haben das uneingeschränkte Recht auf Zugang zu den Dokumenten öffentlicher und öffentlich kontrollierter Stellen.
Der Zugang zu Informationen und Wissen und die freie Kommunikation sind wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklung der Persönlichkeit, für die politische Partizipation des Einzelnen und die Entwicklung der Menschheit insgesamt. Die informations- und kommunikationstechnologische Entwicklung bietet die Chance, politische Partizipationsmöglichkeiten zu erweitern.
Informationsfreiheit macht politisches Geschehen transparent, verringert Korruption und verbessert das Management von Informationen in den öffentlichen Verwaltungen. Geheimhaltung ist deshalb bei Verwaltungshandeln stets legitimationsbedürftig und darf nur in engen Grenzen im Rahmen gesetzlicher Regelungen praktiziert werden. In Fällen von besonderem öffentlichen Interesse muss auch der Zugriff auf Informationen und Wissen in privatem Besitz ermöglicht werden.
5. Demokratie in der elektronisch vernetzten Arbeitswelt
Die ArbeitnehmerInnenrechte müssen auch in der elektronisch vernetzten Arbeitswelt gewährleistet und weiterentwickelt werden.
Der Schutz der Würde des Menschen, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Gleichheitsgebot sind als individuelle Freiheitsrechte von großer Bedeutung auch in der Arbeitswelt. Die Koalitionsfreiheit einschließlich des Rechts, sich in selbst gewählten Interessenvertretungen zu vereinigen, gehört zu den Voraussetzungen, diese Freiheiten für abhängig Beschäftigte zu verwirklichen.
Alle Beschäftigte müssen an ihrem Arbeitsort freien und unzensierten Zugang zum Internet haben. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und ihre Interessenvertretungen müssen Zugang zum Kommunikationssystem (Intranet) ihrer Betriebe haben. Das Recht auf Privatheit muss auch in der Arbeitswelt geschützt, Überwachung und das Erstellen von Nutzerprofilen verhindert werden.
6. Sicherung der kulturellen Vielfalt
Kulturelle Vielfalt ist Bedingung für individuelle und nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung.
Kultur verwirklicht sich in den menschlichen Artefakten (wie etwa Handwerk, Kunst, Technik), aber auch in den Sprachen, Verhaltensweisen, Normen und Lebensformen. Die Entwicklung der globalen Wissensgesellschaft darf nicht zu einer Homogenisierung der Kulturen führen. Vielmehr müssen die kreativen Potentiale der gegenwärtigen Informations- und Kommunikationstechnologien dafür genutzt werden, dass die Vielfalt der Kulturen und Sprachen als Bedingung individueller und gesellschaftlicher Entwicklung für Gegenwart und Zukunft bewahrt und befördert wird.
7. Sicherung medialer Vielfalt und öffentlicher Meinung
Mediale Vielfalt und das Angebot von Information aus unabhängigen Quellen sind unerlässlich für den Erhalt einer aufgeklärten Öffentlichkeit.
Der konkreten Bedrohung, dass wenige globale Medienakteure unter Einsatz digitaler Techniken die Inhalte und damit die öffentliche Meinung bestimmen, muss entgegengesteuert werden.
Es liegt in der öffentlichen Verantwortung, die Potentiale der digitalen Medien für bestehende und neue Formen von Medienöffentlichkeit zu fördern, beispielsweise durch erweiterte Public-Service-Angebote sowie durch offene und direkte zivilgesellschaftliche Organisationsformen mit freier Beteiligung aller Bürger und Bürgerinnen. Meinungs- und Pressefreiheit sind durch allgemeine Kommunikationsfreiheitsrechte zu ergänzen.
8. Offenheit technischer Standards - offene Organisationsformen
Offene technische Standards und offene Formen der technischen Produktion garantieren die freie Entwicklung der Infrastrukturen und somit eine selbstbestimmte und freie Kommunikation.
Proprietäre Lösungen in Bezug auf Protokolle und Standards von Netztechnologien, Rechnerarchitekturen und Softwareapplikationen führen zu Monopolbildungen und behindern Innovationen. Darüber hinaus besteht bei staatlichen Infrastrukturmonopolen wie bei privatwirtschaftlichen Technikmonopolen die Gefahr, dass die Macht zur Standardsetzung auch inhaltliche Einschränkungen der Informations- und Kommunikationsfreiheiten vieler Menschen nach sich zieht.
Dagegen sind offene technische Standards unverzichtbare Bedingung für die Förderung freier und offener Softwareentwicklung und für selbstbestimmte Kommunikation.
9. Schutz der Privatheit beim Umgang mit Wissen und Informationen
Das Recht auf Achtung der Privatheit ist ein Menschenrecht und ist unabdingbar für die freie und selbstbestimmte Entfaltung von Menschen in der Wissensgesellschaft.
Die Achtung der Privatheit ermöglicht geleichermaßen die aktive Teilhabe wie auch die Distanznahme von den Möglichkeiten und Angeboten der Gesellschaft. Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, ob und auf welche Art und Weise er sich informieren und mit anderen kommunizieren will. Dabei ist auch zu gewährleisten, dass jeder sich anonym - aus was für Quellen auch immer - informieren kann.
Die Macht privater und staatlicher Akteure über Informationen zu einzelnen Personen und die damit verbundenen Risiken eines manipulativen Zugriffs und der Überwachung sind auf ein gesetzlich legitimiertes Mindestmaß zu beschränken. Über die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der ihn betreffenden Informationen - durch wen auch immer - soll jeder Mensch selbst verfügen können.
An der Redaktion haben mitgewirkt:
Markus Beckedahl, Netzwerk Neue Medien; Gabriele Beger, Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und -praxis; Ralf Bendrath, FOGIS; Dr. Johann Bizer, Datenschutz und Datensicherheit; Dr. Christoph Bruch, Humanistische Union; Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen; Olga Drossou, Heinrich-Böll-Stiftung; Wolf Goehring, Fraunhofer Institut Autonome Intelligente Systeme; Dr. Ralf Grötker, freier Journalist; Arne Hintz, Indymedia; Dr. Jeanette Hofmann, Wissenschaftszentrum Berlin; Prof. Hans J. Kleinsteuber, Universität Hamburg; Prof. Rainer Kuhlen, Universität Konstanz; Deutsche UNESCO Kommission, Alvar Freude, odem.org; Nils Leopold, Humanistische Union; Prof. Bernd Lutterbeck, Technische Universität Berlin; Annette Mühlberg, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di; Oliver Passek, Netzwerk Neue Medien; Dr. Andreas Poltermann, Heinrich-Böll-Stiftung; Jan Schallaböck, Netzwerk Neue Medien; Petra Schaper-Rinkel, Freie Universität Berlin; Dr. Thomas Schauer, Forschungsinstitut für anwendungsorientierte Wissensverarbeitung (FAW); Rena Tangens und padeluun, Art d'Ameublement; FoeBuD Big Brother Awards Deutschland; Till Westermeyer, Netzwerk Neue Medien
Informationen über den weiteren Diskussionsprozess der Charta bis zur Einbringung in den WSIS unter:
www.worldsummit2003.de
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