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Recht auf digitale Privatkopie stärken
09.09.2004: In einer gemeinsamen kurzen Stellungnahme zur Präsentation der
Urheberrechtsnovellierung durch das Bundesjustizministerium begrüssen und
kritisieren die Grüne Jugend und das Netzwerk Neue Medien die vorgestellten Eckpunkte.
"Es ist etws absurd, vom Recht auf Privatkopie zu sprechen, wenn es kein durchsetzungsfähiges Recht ist. Wenn CDs mit Kopierschutz ausgestattet werden, hilft den Verbrauchern ein auf Papier geschriebenes Recht wenig, wenn gleichzeitig die Umgehung des Kopierschutz von sogenannten UN-CDs verboten bleiben.", so Markus Beckedahl, Vorsitzender des Netzwerk Neue Medien. "Hier ist unserer Meinung nach noch eine Korrektur notwendig, um das Recht auf Privatkopie in der digitalen Welt zu erhalten und auszubauen.", so Beckedahl weiter.
"Wir begrüssen die Entscheidung des Bundesjustizministeriums, auf ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber zu verzichten. Damit bleibt die Verhältnismässigkeit gewahrt und Internetprovider müssen nicht als Hilfspolizisten herhalten.", so Stephan Schilling, Sprecher der Grünen Jugend. "Das Tauschbörsen-Problematik wird mit dem vorgelegten Eckpunktepapier allerdings auch nicht gelöst. Um die von Millionen Deutschen genutzten Tauschbörsen im Internet für das unkommerzielle und private kopieren von Musik und Filmen zu legalisieren und die Künstler gleichzeitig zu kompensieren, schlagen wir eine Musik- und Filmflatrate vor. Dieses Konzept nennen wir auch Faires Filesharing.", so Stephan Schlling abschliessend.
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