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Stellungnahme zum "Zweiten Korb" Urheberrecht

20.12.2004: In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern privatkopie.net, Netzwerk Neue Medien und Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. durchsetzbare Schrankenbestimmungen für Privatkopie, Zitat und Filesharing.

Zusammenfassung

Der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft1 enthält kluge Analysen und Entscheidungen, die der digitalen Wissensgesellschaft angemessen sind. So sehr wir diese begrüßen, so sehr bedauern wir, dass sich in dem Entwurf zwei Grundtendenzen fortsetzen, die das digitale Urheberrecht seit dem ersten Korb kennzeichnen. Das ist zum einen die Privatisierung des bislang öffentlich ausgehandelten Interessenausgleichs namens Urheberrecht. Gesetzliche Allgemeinwohlbestimmungen bleiben zwar nominell bestehen, ihre Wahrnehmbarkeit wird jedoch ins Belieben unternehmerischer Entscheidungen gestellt. Zum anderen ist es eine äußerst unausgewogene Zuweisung von alten und neuen Medienpotentialen. Während die Rechteindustrie alle Möglichkeiten der digitalen Technologien für sich nutzen kann, sollen die Interessen der Allgemeinheit auf die Möglichkeiten der analogen Vergangenheit beschränkt werden.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Privatkopieschranke (§ 53 UrhG) in vollem Umfang, d.h. auch in digitaler Form in die Durchsetzung von Schrankenbestimmungen (§ 95b UrhG) aufzunehmen. Um durch Preistransparenz das Verbraucherbewußtsein für Schrankenbestimmungen und ihre pauschale Vergütung zu fördern, sollte die Hinweispflicht in Rechnungen auf urheberrechtliche Vergütungen (§ 54e UrhG) beibehalten werden.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Berner Übereinkunft die Zitatschranke des § 51 in die Durchsetzung von Schrankenbestimmungen (§ 95b UrhG) aufzunehmen.

Da P2P-Tauschbörsen nicht aufzuhalten sind, lautet die einzig vernünftige Antwort: eine Kultur-Flatrate. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Möglichkeiten und Chancen einer kollektiven Rechtewahrnehmung im Online-Bereich auszuloten und eine breite Auseinandersetzung darüber anzustoßen, ob im Rahmen der "kooperativen Gesetzgebung", mit Hilfe von Anhörungen, Studien oder anderen Mitteln. Eine Alternative zur Sackgasse des Digital Rights Management (DRM) ist dringend erforderlich.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Revision der Informations-Richtlinie zu engagieren, um einen der Internet-basierten digitalen Wissensordnung angemessene Interessenausgleich zu erzielen. Es ist nicht hinnehmbar, dass mit Verweis auf die Chimäre DRM die bestehenden Schrankenbestimmen außer kraft gesetzt werden.

Darüber hinaus schließen wir uns den Forderungen nach einer mediengerechten Regelung der digitalen Infrastruktur für Bildung und Wissenschaft, für Kultur und politische Partizipation an, die in den Stellungnahmen des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", Deutsche Initiative für NetzwerkInformation e.V., Schulen ans Netz e.V., Hochschulverband für Informationswissenschaft e.V., Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software sowie des Deutschen Bibliotheksverbandes und des subito e. V. formuliert werden.

Die ganze Stellungnahme finden Sie als PDF hier: privatkopie.net/files/Stellungnahme-RefE-2Korb.pdf

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